Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzlei Ulrike Garbers
Rechtsanwalts- und SteuerberatungskanzleiUlrike Garbers 
 
 
Kosten für die anwaltliche
und steuerberatende Tätigkeit
 

Beschränkt sich die Tätigkeit des Anwaltes auf eine Beratung, so richtet sich die Höhe der Gebühr nach der mit dem Anwalt getroffenen Vereinbarung.

Ohne Vereinbarung richtet sich die Vergütung für eine ausschließlich beratende Tätigkeit nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, § 34 RVG. Es gilt dann grundsätzlich die übliche Vergütung als vereinbart, § 612 BGB. Die Kosten für eine  Erstberatung sind in diesem Fall jedoch auf 190 € zzgl. Mehrwertsteuer beschränkt. Die Kosten für eine Beratung betragen in diesem Fall ferner maximal 250 € zzgl. Mehrwertsteuer.

Im übrigen richten sich die Gebühren für eine anwaltliche Tätigkeit grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Auf den Gebieten des Zivilrechts, Erbrechts und Steuerrechts ist für die Höhe der Gebühren bei einer außergerichtlichen Tätigkeit des Anwaltes grundsätzlich der Gegenstandswert (= der Wert Ihres Interesses, z.B. die Höhe einer Forderung) und - neben anderen Faktoren, § 14 RVG - insbesondere der Arbeitsaufwand des Anwaltes maßgebend.

In gerichtlichen Verfahren des Zivil-, Erb- oder Steuerrechts gibt es feste Wertgebühren für bestimmte Tätigkeiten des Anwaltes (z.B. Verfahrensgebühr für das Betreiben des Verfahrens, Terminsgebühr für die Wahrnehmung eines gerichtlichen Termins, Einigungsgebühr bei Einigung der Parteien vor Gericht). Der Arbeitsaufwand des Anwaltes spielt  - anders als bei der außergerichtlichen Tätigkeit - keine Rolle. Die  Wertgebühren werden jedoch ebenfalls nach dem Gegenstandswert berechnet.  Je höher der Gegenstandswert ist, desto höher sind die Gebühren.


Sind Sie in den vorgenannten Angelegenheiten wirtschaftlich nicht in der Lage, die Kosten für einen Rechtsanwalt aufzubringen, besteht im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben grundsätzlich die Möglichkeit Beratungshilfe (für eine außergerichtliche Beratung durch den Anwalt bzw. außergerichtliche Tätigkeit des Anwaltes) und/oder Prozeßkostenhilfe (für ein Verfahren vor einem Gericht) zu erhalten. In diesem Fall übernimmt die Staatskasse die Kosten für die Tätigkeit des Anwaltes.



Im Strafrecht berechnen sich die Gebühren unabhängig vom Gegenstandswert. Hier sieht das Gesetz einen Gebührenrahmen vor, innerhalb dessen die Tätigkeit des Anwaltes zu vergüten ist. Die dem Grunde nach entstehenden Gebühren sind davon abhängig, ob der Anwalt im Verfahren gegenüber den Ermittlungsbehörden und/ oder im gerichtlichen Strafverfahren tätig wird. Die Höhe der Gebühren ist  - neben anderen Faktoren, § 14 RVG - u.a. davon abhängig, welcher Arbeitsaufwand mit der anwaltlichen Tätigkeit verbunden ist.



Die Gebühren für eine steuerberatende Tätigkeit sind in der
Steuerberatervergütungsverordnung geregelt. Auch hier richtet sich die konkrete Höhe der entstehenden Gebühren nach dem Gegenstandswert und - neben anderen Faktoren, § 11 StBVV -  insbesondere nach dem Arbeitsaufwand.

Für die Vertretung des Steuerpflichtigen vor dem Finanzgericht oder in einem Steuerstrafverfahren gelten wiederum die Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes.

Da der Gegenstandswertes oftmals schwierig zu bestimmen ist, hat die Finanzgerichtsbarkeit in Steuersachen einen
Streitwertkatalog herausgegeben.

 

 


Weitergehende Informationen über die Kosten des Rechtsanwaltes und des Steuerberaters finden Sie auf den Internetseiten der Bundesrechtsanwaltskammer und der Steuerberaterkammer Köln.
 

 

 

 

Hier finden Sie mich


Friedensstrasse 59
53757 Sankt Augustin

Kontakt

Rufen Sie einfach an unter


+49 2241 206669+49 2241 206669

 

oder nutzen Sie das Kontaktformular.

Beim Besuch dieser Seite werden technisch erforderliche Cookies eingesetzt, um die Sicherheit und Stabilität des Angebotes zu gewähr-leisten. Ferner verwendet diese Seite WebAnalytics. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwen-dung der Cookies und von WebAnalytics zu. Weitere Informationen zu den Cookies und zu WebAnalytics erhalten Sie in meiner Datenschutzerklärung.

Druckversion | Sitemap
© Ulrike Garbers